Anlage 1 IndElekAusbV
(Fundstelle: BGBl. I 2009, 1205 - 1209) Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten1231Bearbeiten, Montieren und Verbinden mechanischer Komponenten und elektrischer Betriebsmittel (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1) 2Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) 3Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3) 4Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4)
mechanische Komponenten manuell und maschinell bearbeiten
Bauteile und Baugruppen montieren und demontieren
Kabel und Leitungen auswählen und zurichten sowie Bauteile, Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbinden
Leitungswege und Gerätemontageorte unter Beachtung technischer Auftragsvorgaben und der elektromagnetischen Verträglichkeit festlegen
elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesysteme auswählen und montieren
Kabel und Leitungen installieren
Messverfahren und Messgeräte auswählen
elektrische Größen messen, bewerten und berechnen
Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen
Steuerschaltungen analysieren
Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfen
systematische Fehlersuche durchführen
Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen
Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerten
Schutzmaßnahmen prüfen und bewerten
Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit und Drehfeld, beurteilen
Schutzarten und Schutzklassen von elektrischen Betriebsmitteln oder Anlagen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteilen
Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beurteilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisten
Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, prüfen und bewerten
Einhaltung der Brandschutzbestimmungen beim Errichten und Betreiben elektrischer Betriebsmittel und Anlagen beurteilen
Einhaltung der Maßnahmen zur elektromagnetischen Verträglichkeit kontrollieren
Erst- und Wiederholungsprüfung durchführen, dokumentieren und nachweisen
Hard- und Softwarekomponenten auswählen
Betriebssysteme und Anwendungsprogramme installieren und konfigurieren
IT-Systeme in Netzwerke einbinden
Tools und Testprogramme einsetzen
Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung BetriebstechnikLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten1231Technische Auftragsanalyse (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1) 2Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Anlagen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2) 3Instandhalten von Anlagen und Systemen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3)
Auftragsanforderungen analysieren
vorhandene Anlagen der Betriebstechnik beurteilen
Anlagenänderungen und -erweiterungen entwerfen, Stromkreise und Schutzmaßnahmen festlegen, Komponenten und Leitungen auswählen
Auftragsunterlagen prüfen und mit den örtlichen Gegebenheiten vergleichen, Abgrenzung zu bauseitigen Leistungen festlegen
Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, Sensoren, Aktoren, Software und andere Komponenten auswählen
Änderungen planen und dokumentieren
Leitern, Gerüste und Montagebühnen auswählen, auf- und abbauen
Hebezeuge, Anschlag- und Transportmittel auswählen und einsetzen, Ladung sichern und Transport durchführen
Eignung des Untergrundes für die Befestigung prüfen, Verankerungen vorbereiten sowie Tragkonstruktionen und Konsolen befestigen
Maschinen, Geräte, Antriebssysteme und sonstige Betriebsmittel aufstellen, ausrichten, befestigen und anschließen
Einschübe, Gehäuse und Schaltgerätekombinationen zusammenbauen und aufstellen
Schaltgeräte einbauen, verdrahten und kennzeichnen
Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeichnen
Schutzeinrichtungen, Verkleidungen und Isolierungen anbringen
Leitungen und Kabel der Energietechnik zurichten und anschließen
Erdung und Potentialausgleich herstellen, Erdungs- und Schleifenwiderstände messen und beurteilen
elektrische Anlagen errichten
Haupt- und Hilfsstromkreise sowie Kleinsteuerungen in Betrieb nehmen
Antriebssysteme in Betrieb nehmen, Betriebswerte einstellen
nichtelektrische Komponenten von Anlagen prüfen
Beleuchtungsanlagen montieren und installieren
Schutzeinrichtungen einstellen und deren Wirksamkeit prüfen, Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen sicherstellen
Not-Aus- und Meldesysteme sowie mechanische Sicherheitsvorrichtungen prüfen
Einhaltung der Maßnahmen zur elektromagnetischen Verträglichkeit kontrollieren
Mess- und Prüfprotokolle erstellen, Dokumentation erstellen und anpassen, Anlagen oder Systeme übergeben
Anlagen und Systeme nach Wartungs- und Instandhaltungsplänen warten, Verschleißteile im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung austauschen
Systemparameter mit vorgegebenen Werten vergleichen und einstellen
Schutzmaßnahmen und Sicherheitseinrichtungen bei der Wiederinbetriebnahme instand gesetzter Geräte oder Anlagenteile einstellen und deren Wirksamkeit prüfen
Instandhaltungsmaßnahmen dokumentieren
Abschnitt C: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Geräte und SystemeLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten1231Technische Auftragsanalyse (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1) 2Fertigen von Komponenten und Geräten (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2) 3Herstellen und Inbetriebnehmen von Geräten und Systemen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 3)
Auftragsanforderungen analysieren
mechanische, elektrische und elektronische Komponenten auswählen
die für die Fertigungs- und Prüfprozesse typischen Abläufe und Verfahren im Hinblick auf die Anforderungen der Aufgabe analysieren
Änderungen planen und dokumentieren
Entwürfe und Layouts erstellen
Fertigungsunterlagen erstellen
Bauteile und Baugruppen beschaffen
Leiterplatten erstellen und bestücken
Hardwarekomponenten, Geräte und Systeme anpassen, montieren, anschließen und prüfen
komponentenspezifische Software installieren, konfigurieren und anpassen
Komponenten prüfen und in Betrieb nehmen
Produktdokumentationen erstellen
konstruktiven Aufbau herstellen
Hardwarekomponenten montieren und anschließen
Leitungen der Kommunikationstechnik konfektionieren und Komponenten verbinden
elektrische Geräte herstellen
Baugruppen hard- und softwareseitig einstellen, prüfen und in Betrieb nehmen
Geräte und Systeme nach Checkliste prüfen
Einhaltung der Maßnahmen zur elektromagnetischen Verträglichkeit kontrollieren
Mess- und Prüfprotokolle erstellen, Dokumentationen erstellen und anpassen, Geräte oder Systeme übergeben
Abschnitt D: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten1231Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 1) 2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 2) 3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 3) 4Umweltschutz (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere 5Betriebliche und technische Kommunikation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 5) 6Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 6)
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachten
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Informationen recherchieren, beschaffen und bewerten
technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten und anwenden sowie Skizzen anfertigen
Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch englischsprachige, anwenden
Daten und Dokumente pflegen, schützen, sichern und archivieren
Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen sowie kulturelle Identitäten berücksichtigen
Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und englische Fachbegriffe anwenden
Dokumentationen zusammenstellen und ergänzen, Standardsoftware anwenden
Störungen feststellen, bewerten und Störungsmeldungen weiterleiten
Kunden beraten, Leistungen und Produkte erklären und an Kunden übergeben
Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben einrichten und sichern
persönliche Schutzausrüstungen, Werkzeuge und Materialien für den Arbeitsablauf auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, pflegen, transportieren, lagern und bereitstellen
Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, Planungsabweichungen melden
Aufgaben im Team planen und abstimmen
Material- und Arbeitsaufwand kalkulieren und bewerten, erbrachte Leistungen erfassen
IT-Systeme zur Auftragsplanung, -abwicklung und Terminverfolgung anwenden
betriebsübliche Qualitätssicherungssysteme anwenden
eigenen Qualifikationsbedarf feststellen und Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen